Ware aus Geschäftsauflösung
Restposten werden dann meistens von Billigmarktketten aufgekauft, die einen geringen Preis, weit unter dem ehemaligen Einkaufspreis, für diese Bestände bezahlen. In Online-Auktionshäusern finden sich täglich neue Angebote über Sonderposten, die aus solchen Beständen stammen. Hier geht es nur noch um ein Abstoßen der Ware, die sonst für weitere Kosten, wie Lagerhaltung und Bestandspflege, sorgen würde. Geschäftsauflösung und Haushaltsauflösung ist das tägliche Brot der Rechtsanwälte.
Doch auch immer mehr Firmen haben sich auf die Veräußerung von Waren aus Geschäftsauflösungen spezialisiert, bieten Beratung für solche Fälle und betreiben ganze Shops oder Onlineportale mit der Ware. Mittlerweile ist daraus ein eigenständiger Gewerbezweig geworden, der regelrecht boomt und sich in Zeiten der Krise größter Beliebtheit erfreut. Sogar Insolvenzverwalter nehmen die Dienste solcher Firmen gerne in Anspruch.
Für Geschäftsgründer ist der Erwerb von diesen Waren zudem eine besonders gute Möglichkeit ihren eigenen Anfangsbestand aufzustocken oder die Ladeneinrichtung zu übernehmen, ohne tief in die Tasche greifen zu müssen. Der Warenvielfalt ist hierbei auch keine Grenzen gesetzt und reicht von günstigen Alltagsgegenständen bis hin zu teuren Designerartikeln, welche zu Schleuderpreisen verkauft werden. Häufig werden hier Einsparungen zwischen 50 und 90 % erreicht.
Am schnellsten abgestoßen werden kann die Ware über die einschlägigen Online-Auktionsportale wo das Präsentieren und Verkaufen heute nicht nur relativ einfach sondern oftmals auch relativ kostengünstig ist. Hier wechselt Ware aus Geschäftsauflösungen rasch den Besitzer.
Jedoch sollte dem Käufer auch bewusst sein, dass nicht jeder noch so vermeintlich günstige Posten wieder frei weiterverkauft werden darf. Gerade bei Lizenzartikeln muss dies beachtet werden, da bei Missachtung horrende Strafen durch den Lizenzvertreiber drohen können und so aus dem Schnäppchen ein teurer Einkauf wird. Auch der Garantiewegfall bei den Artikeln muss beachtet werden, da eine Rücknahme durch den Konkurs bzw. die Insolvenz des Händlers nicht mehr stattfinden kann.